先生 Sven Skana, Berlin - Charlottenburg
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先生 Sven SkanaRoscher, Johlige & Partner
Kurfürstendamm 28 / U-Bahnhof Uhlandstraße
- BUNDESWEITE VERTRETUNG ohne Zusatzkosten -
10719 Berlin - Charlottenburg
Deutschland
聯絡資料 [vcard]
電話: +49-30-88681505傳真: +49-30-88681506
所獲資格
- Advokat
- Adwokat
- 律師
- 認證交通
- 律師
- Schwerpunkt Leasingrecht
法律範疇
- 禁毒法
- 駕駛法例生效
- Führerscheinrecht / Fahrerlaubnisentzug
- 租賃法
- 侵權
- Schmerzensgeld /侵權
- 道路交通法
- 交通
- 交通和刑事OWI法
- 保險
外國法律
- 歐共體法律
語言
- 德語
- 英語
會藉
- Akademischer Segelverein ASC Berlin e.V.
- Arbeitsgemeinschaft VERKEHRSRECHT
- Berliner Anwaltverein
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
附加資料
出生年份: 1964每小時收費: ca. 75.- €
新聞文章
- Kein Fahrlässigkeitsvorwurf bei längerem Zeitablauf nach Konsum
- Autokauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei falscher Farbe des gelieferten PKWs
- Brandschaden durch brennende Kerzen: oftmals keine Entschädigung durch Hausratversicherung
- Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0
- Messung unterliegt dem Beweisverwertungsverbot
- Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit zeitgleich weiteren Ordnungswidrigkeiten
- Gebäude-Brandschaden: Versicherung ist leistungsfrei bei Vorlage eines wissentlich falschen Gutachtens
- Pflichtverteidiger im OWi-Verfahren
- Schwerer Autounfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht? Hier spart die Haftpflichtversicherung immer öfter zu Lasten des geschädigten Unfallopfers
- Verkehrsunfall und Vorschäden: Geschädigter muss Abgrenzung zum aktuellen Schaden beweisen
- Verkehrsunfall und FairPlay der Versicherung oder: Vorteile für die Versicherungen = Nachteile für Unfallopfer und Werkstätten?
- Totalschaden nach Unfall: Restwertermittlung des Gutachters muss transparent sein
- Kaskoschaden: Falschangaben in der Schadensanzeige führen zu Leistungsfreiheit der Versicherung
- Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot bei Ampel-Frühstart!
- Qualifizierter Rotlichtverstoß und Fahrverbot! Zur Ermittlung der Rotlichtzeit durch Zeugen reicht eine gefühlsmäßige Zeitschätzung nicht aus!
- Geschwindigkeitsmessung: PoliScanSpeed-Messsystem genügt nicht dem Stand der Technik – Freispruch möglich!
- Videomessung im Straßenverkehr verfassungswidrig? Zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 in der Rechtspraxis
- Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
- Kasko-Versicherung: Kein Regress bei nichtehelichem Lebenspartner möglich (Altfälle)
- Studienplatzvergabe: Rechtsschutzversicherung muss Klagekosten gegen mehrere Unis übernehmen
- Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren sind vom Rechtsschutzversicherer zu erstatten!
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Fahrverbot: Dauer der Rotlichtphase kann vom Polizeibeamten geschätzt werden!
- Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig!
- Verkehrsunfall: Bei fiktiver Schadensabrechnung ist die Kürzung von Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt nicht zulässig!
- Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig – kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?
- Führerschein gekauft? Manipulationsverdacht gegen Berliner Fahrschule E. in Kreuzberg rechtfertigt nicht immer den Führerscheinentzug!
- Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot bei unerlaubter Blutentnahme ohne richterliche Anordnung!
- Vorwurf Drogenfahrt: Kein Fahrverbot bei geringem THC-Konsum am Vortag
- Einbruchdiebstahl und Hausratversicherung: Unverzüglich Stehlgutliste einreichen!
- Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Versicherung darf nicht auf Vergleichsberuf verweisen!
- Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Prüfungsumfang des Gerichts erstreckt sich nur auf formelle Wirksamkeit der verwaltungsrechtlichen Entziehungsanordnung!!!
- Tiere auf der Fahrbahn: Beeinflussung einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 des Herstellers eso durch einen Hasen?
- Messgerät ES 3.0 des Herstellers Eso: Beeinflussung der Geschwindigkeitsmessung durch einen Hasen?
- Fahrverbot: Wegfall bei unübersichtlicher Beschilderung und ungewöhnlichen Umständen
- Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zu Schlüsseln zum Brandobjekt/ Beweisanforderungen zu Eigenbrandstiftung
- Kaskoversicherung: Autoschlüssel im Pkw - Leistungsfreiheit des Versicherers bei Pkw-Diebstahl?
- Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall nach Verkehrsunfall – Eintrittspflicht der Versicherung?
- Unfallversicherung: kein Unfall bei Sturz durch ungeschickte Eigenbewegung!
- Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers – Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers?
- Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz bei einem Motorschaden und dadurch verursachten Brandschaden durch Falschtanken?
- Allgemeine Informationen zur Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsunfall beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt – der Ausfahrende trägt die Beweislast!
- Verkehrsunfall: Kosten für Besitzbescheinigung sind vom Gegner zu tragen !
- Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!
- Kfz-Kaskoversicherung: Entschädigung wegen Brand UND Diebstahl EINES Pkws!!!
- Beweisverwertungsverbot bei einer Blutentnahme!
- Erneut zum EU-Führerschein!
- Neue Rechtsprechung zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort bei Schäden in Zusammenhang mit Beladen eines Lkws!
- Hausratversicherung: BGH verschärft die Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste!
- Pkw-Unfallschaden: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines neuen Pkws!
- Kaskoversicherung: Zum Nachweis eines Kfz-Diebstahls bei fehlender Beweismöglichkeit des Versicherungsnehmers
- Land Berlin haftet für Fahrradunfall wegen schlechtem Straßenzustand (Amtshaftungs-Urteil v. 7.4.2009, LG Berlin)
- Wertminderung bei älteren Pkw: Für die Beurteilung des Minderwerts ist die Bewertung des betreffenden Kfz auf dem Gebrauchtwagenmarkt maßgeblich!
- Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines unverschlossenen Kfz?
- Verkehrsunfallschadenregulierung: Sachverständigenkosten und merkantiler Minderwert sind vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu tragen!
- Drogenfahrt - Kein Fahrlässiges Führen eines Kfz? Keine Fahrlässigkeit bei langer Zeitspanne zwischen Konsum und Fahrtantritt!
- Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit!
- Falsche Angaben über den Unfallort können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen!
- Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular!
- Unfall nach Alkoholfahrt: 10.000,- € Regress des Haftpflichtversicherers gegen Kfz-Führer und Versicherungsnehmer?
- Absehen vom Fahrverbot: Ausnahmsweise kein Regelfahrverbot bei untypischer Ordnungswidrigkeit und Härtefallnachweis!
- EU-Führerschein nur ausnahmsweise gültig: Umsetzung der EU-Rechtsprechung zum Führerscheintourismus
- Führerschein gekauft? Neuer Manipulationsverdacht gegen Berliner Fahrschule E. in Kreuzberg!
- Kein Fahrverbot bei langem Zeitablauf nach der Tat wegen Berufungsverfahrens!
- Alkoholfahrt: Blutentnahme kann bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt dem Beweisverwertungsverbot unterliegen!
- Autounfall? Vorsicht bei größeren Sachschäden / Schmerzensgeld
- EU-Führerschein: Keine Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis wenn beim Erwerb noch kein Fahrverbot verhängt ist!
- Autodiebstahl: Wann muss ein Versicherungsnehmer den Vollbeweis des Kfz-Diebstahls der Kaskoversicherung erbringen?
- EU-Führerschein: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen (OVG Koblenz)
- Abstandsverstoß: Messung des vorausfahrenden Polizeifahrzeugs stellt grundsätzlich unzuverlässige Methode dar!
- Autokauf beim Händler: Rücktritt vom Kauf wegen Feuchtigkeit im Pkw
- EU-Führerschein aus Tschechien ohne MPU: derzeit rechtlich anzuerkennen durch deutsche Führerscheinbehörde!
- Manipulationsverdacht gegen 2 Berliner Fahrschulen: Führerscheinentzug aber nicht immer gerechtfertigt!
- EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal! Neue EuGH-Rechtsprechung zieht am 26.6.2008 die Grenze für Führerschein-Tourismus!
個人檔案
Rechtsanwalt Skana ist als Fachanwalt auf das Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen bei all Ihren Problemen im Straßenverkehr sowie dem EU-Führerscheinrecht (Polen / Tschechien etc.) und im Versicherungsrecht kompetent und kurzfristig zur Seite wobei die jahrelange Erfahrung - speziell im Umgang mit Führerscheinbehörden - zugunsten der Ratsuchenden effektiv genutzt wird.
Dabei bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie auf Wunsch auch bundesweit ohne zusätzliche Kosten zu vertreten! Sofern Sie im Rahmen eines Anwaltswechsels zu uns kommen, bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung ebenfalls ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Wir betreuen und begleiten Sie persönlich im Fall des Führerscheinentzugs gegenüber der Behörde bis hin zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis in enger Kooperation mit behördlich anerkannten und akkreditierten Diplom-Verkehrspsychologen. Besonders erfahren und erfolgreich sind wir hier im Bereich des sogenannten EU-Führerscheins, der in Polen oder Tschechien etc. gemacht wurde. Gute Erfolge konnten wir in letzter Zeit auch gegenüber der Führerscheinbehörde im Bereich des Führerscheinentzugs wegen Delikten des BTM-Genuß und Drogenfahrt im Straßenverkehr sowie bei Vorwürfen des LABO Berlins wegen angeblicher Manipulationen beim Führerscheinerwerb erzielen.
Durch unsere Anwaltskanzlei werden grundsätzlich keine Interessen von Versicherungen oder staatsnahen Institutionen vertreten, sondern es werden ausschließlich die Interessen und Ansprüche von geschädigten Personen des privaten Alltagsrechtsverkehrs oder die Verteidigung von deliktisch Beschuldigten durchgesetzt!
Rechtsanwalt Skana war viele Jahre als Justitiar für ein Entwicklungsdienstleistungs- und Industrieunternehmen der Automobilbranche am Standort Berlin tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von verkehrsrechtlichen Mandaten jeglicher Art vom ungerechtfertigten Bußgeldbescheid und Knöllchen, dem mangelhaften Fahrzeug-Leasingvertrag über den ungerechtfertigten Vorwurf des Rotlichtverstoßes, den Führerscheinentzug oder die Fahrtenbuchauflage bis hin zu versicherungsrechtlichen Problemen im Schadenfall, insbesondere der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Nach einem Verkehrsunfall ist in jüngster Zeit auch die schnelle Hilfe bei verweigerten Versicherungszahlungen ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt.
Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Beratung können jederzeit zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden frei vereinbart werden! Sie betragen in der Regel nur 25,- € bis 100,- €. Wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung BEVOR es zum Problem kommt:
• Eine Rechtsschutzversicherung trägt regelmäßig auch alle Kosten für Anwälte, Gerichte sowie Gutachter, dass heißt für Sie: es enstehen Ihnen keine Kosten!
Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt für das Vorverfahren zwischen 25,- € und 330,- € Euro zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch diese Kosten für Sie kein Problem dar.
Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus genau zu allen anfallenden Kosten.
Steuernummer / USt-ID-Nr.: DE 209548502
Hinweis gem. § 6 Teledienstgesetz:Eckart Johlige und Sven Skana sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstraße 9, 10179 Berlin). Die Rechtsanwälte sind an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vertretungsbefugt.
Rechtsanwalt Skana ist zusätzlich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Rechtsanwalt Eckart Johlige ist zusätzlich berechtigt, die Bezeichnungen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Stefan Burghardt ist Steuerberater und gehört der Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg an.Die Rechtsanwälte & Steuerberater dieser Kanzlei sind eine ein-getragene Partnerschaftsgesellschaft (PR 15 - AG Charlottenburg).
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004 (BGBl. I, S. 717), Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 01.11.2001, Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union vom 28.11.1998, Fachanwaltsordnung vom 27.05.1999, jeweils in der gültigen Fassung. Hinsichtlich des Inhalts der Normen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de und auf deren Rubrik "Angaben gem. § 6 TDG".
Die Rechtsanwälte Johlige und Skana unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung, Taunusstraße 1, 65183 Wiesbaden, mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro
Haftungsrechtlicher Hinweis: Der Inhaber dieser Homepage übernimmt keine Haftung für andere Webseiten auf die eventuell im Rahmen dieser Homepage verwiesen wird. Entsprechend der Maßgaben der diesbezüglichen Rechtsprechung distanziert dieser sich ausdrücklich von dem Inhalt dieser Seiten, sofern dieser mit geltendem Recht nicht in Einklang steht.


