Herr Dr. Michael Zecher, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Erbrecht, Fachanwalt Familienrecht Ilsfeld
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Herr Dr. Michael ZecherAnwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-7062-95450Telefax: +49-7062-954515
Qualifikation
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt
Rechtsgebiete
- Ehe- und Familienrecht
- Erbrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Inkasso
- Miet- und Pachtrecht
- Steuerstrafrecht
- Unterhaltsrecht
- Unternehmensnachfolge
ausländische Rechtsgebiete
- Internationales Erbrecht
Sprachen
- Deutsch
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1974Beiträge / Fachartikel
- Kosten für private Krankenversicherung zusätzlicher Kindesbedarf
- Verspäteter Insolvenzantrag - Ersatz von geleistetem Insolvenzgeld – Die Haftung des Geschäftsführers
- Richtige Vermögensplanung
- Schönheitsreparaturen im Gewerberaum
- Gerichtlicher Genehmigungsvorbehalt für Betreuerhandeln ist unzulässig
- Minderungsrecht bei Lärmbelästigung
- Karenzentschädigung - „überschießendes“ Wettbewerbsverbot
- „ Berliner Testament“ – ein Testament mit Tücken -.
- Darlegungslast zu ehebedingten Nachteilen bei Unterhaltsbefristung
- Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
- Aus Ärger einfach den Hahn abdrehen: Das geht nicht!
- Probleme bei der Hausübergabe
- Familienrechtliches Betreuungs-Wechselmodell
- Die neue Energieeinsparverordnung
- Fristlose Entlassung wegen Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen - der Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Erbschaftsteuerreform: Verschonungsabschlag
- Geschäftslokal eines Filialeeinzelhandels als wesentliche Betriebsgrundlage
- Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Wohnvorteils
- Renovierungsklauseln
- Kann ich mit meinem Kind den Pflichtteil schon regeln, solange ich noch lebe?
- Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts
- Wie viel bekommt ein Abkömmling, der mich gepflegt hat, aus dem Erbe?
- Laubfall im Herbst
- Ablösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrages
- Haftung von Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
- 6 Probleme des neuen Erbrechts
- Gewerbliche Nutzung Wohnraum?
- Ohne Testament erbt der Ehepartner nicht immer alles
- Kindergartenkosten sind Mehrbedarf
- Rechtliche Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH
- Beschimpft, beleidigt, rausgeworfen: Reicht das für eine Kündigung?
- Künftig Steuern sparen per Nutzungsrecht:
- Schlimmstenfalls ist nicht nur Ihr Mieter weg
- Studiengebühren sind Mehrbedarf
- Pflegefall und Wohnrecht: Kein Geld für das Sozialamt
- Geltendmachung von Einzelforderungen nach Abschluss des Zugewinnausgleichverfahrens
- Gesellschafter einer Personengesellschaft – Nachschusspflicht durch Gesellschafterbeschluss
- Streit um die glühenden Kohlen
- Kündigung einer Führungskraft wegen der Annahme einer “VIP – Eintrittskarte“ für ein Fußballspiel
- Güterstand der Gütergemeinschaft im Erbrecht
- Entscheidungsbefugnis über den Vornamen eines Kindes
- Dachterrasse zählt bei Wohnfläche mit
- Endlich mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
- Abmahnung wegen der Verweigerung der Teilnahme an einem Personalgespräch
- Renoviert ohne zu müssen: Wer den Maler zahlen muss
- Unterhaltsrechtliche Bewertung steuerlich anerkannter Werbungskosten
- BGH zu Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln
- Befristung von Krankenunterhalt nach § 1578b BGB
- ERBRECHT VON A-Z: Was muss ich bei meinem Testament beachten, wenn ich minderjährige Kinder habe?
- Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz - Urteil des BAG vom 19.05.2009









