Frau Karin Scheel-Pötzl, Rechtsanwältin,
Fachanwalt Urheber- und Medienrecht Hamburg
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Frau Karin Scheel-PötzlPÖTZL & KIRBERG Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht
Friedensallee 25
22765 Hamburg
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-40-399247-30Telefax: +49-40-399247-28
Qualifikation
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin
Rechtsgebiete
- Electronic Commerce
- Kunstrecht
- Lizenzvertragsrecht
- Medienrecht
- Musikrecht
- Presserecht
- Recht der Neuen Medien
- Rundfunkrecht
- Urheber- und Verlagsrecht
- Wettbewerbsrecht
Sprachen
- Englisch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- DASV e.V.
Beiträge / Fachartikel
- BGH: Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden
- OLG Düsseldorf untersagt Tele2 GmbH Werbung mit dem Slogan „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.“
- BGH: Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
- OLG Frankfurt: Veräußerung von Software-Echtheitszertifikaten (COAs) durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig
- BGH: "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig
- BGH: Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten
- OLG Frankfurt: Stromanbieter darf bei seiner Werbung wesentliche Merkmale für die Gewähr einer Prämie nicht in Fußnoten verstecken
- Bundesgerichtshof erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
- OLG Frankfurt: Flugunternehmen muss "screen-scraping" dulden
- BGH: Pharmaunternehmen Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen
- Günther Jauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag
- Günther Jauch gewinnt vor dem BGH Streit um sein Bild auf der Titelseite eines Rätselheftes
- BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
- BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von Monaco ab
- „Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer“: OLG Köln verurteilt Möbeldiscounter zu Unterlassung und Schadenersatz
- ROLEX unterliegt eBay vor dem OLG Düsseldorf
- BGH entscheidet erneut über bei Streit über Domainnamen
- Sabine Christiansen gewinnt Rechtsstreit über Pressefotos vor dem BGH
- Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"
- Verbraucherverband verliert Rechtsstreit vor dem BGH gegen Mobiltelefonanbieter
- Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google
- Bundesgerichtshof entscheidet Streit über Vivaldi-Oper "Motezuma"
- Herstellerhaftung bei Produkten mit Sicherheitsmängeln
- Irreführende Werbung – Bei „Rabattaktionen“ muss auch tatsächlich eine Ersparnis vorliegen
- Musik - Selbst „Sampeln“ kleinster Tonfetzen verletzt Urheberrecht
- Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter
Selbstdarstellung / Profil
Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind wir seit der Gründung im Jahr 1998 auf die Beratung und Vertretung auf diesen Rechtsgebieten sowie im Lizenzrecht, Internet- und Multimediarecht, Markenrecht, Foto-, Film- und Rundfunkrecht und Künstlersozialversicherungsrecht spezialisiert.
Zu unseren Mandanten gehören unter anderem Foto- und Presseagenturen, Zeitschriften- und Buchverlage, Online-Unternehmen, Werbeagenturen sowie Film- und Fernsehproduktionen, aber auch Unternehmen anderer Branchen mit speziellen Rechtsfragen.
Wir helfen und beraten unter anderem in Fragen des E-Commerce, gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen, prüfen und "schneidern" passgenaue Verträge und ziehen offene Forderungen ein. Ein relativ junges Feld, auf dem wir unsere Expertise gerne anbieten, ist die Rechtsberatung im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen im Internet. Web 2.0 wirft für Verlage, Agenturen und Nutzer völlig neue rechtliche Fragen auf. Dies sind insbesondere Fragestellungen in den Bereichen Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Lizenzrecht und Werberecht. Als Fachanwälte und Experten für diese Themen können wir Ihnen aktuell und kompetent zur Seite stehen. Nicht zuletzt beraten wir auch "Medienopfer", die – ob prominent oder nicht – gegen ihren Willen in die Öffentlichkeit geraten sind.
Aufgrund unserer Spezialisierung, Struktur und Größe unserer Kanzlei reagieren wir schnell und flexibel auf Ihre Wünsche und stehen als Ansprechpartner persönlich für Sie bereit. Kommen Sie mit Ihren Fragen gern auf uns zu. In grenzüberschreitenden Fällen kooperieren wir mit unseren ebenfalls spezialisierten ausländischen Partnerkanzleien.
Möchten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns gern an und vereinbaren einen ersten, unverbindlichen Termin. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informieren.
Besuchen Sie auch gern unsere Homepage www.puk-medienrecht.de und erfahren Sie mehr über uns und unsere Kanzlei. Wir freuen uns über Ihr Interesse.









