Rechtsanwalt Dortmund Sven Reissenberger 44135 Dortmund Deutschland

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Herr Sven Reissenberger, Rechtsanwalt, Dortmund

Adresse [Auf Karte anzeigen]

Herr Sven Reissenberger
Rechtsanwalt Sven Reissenberger
Ostenhellweg 53
44135 Dortmund
Deutschland

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-231-579500
Hotline: +49-172-5325532
Telefax: +49-231-573166

Qualifikation

  • Rechtsanwalt
  • Schwerpunkt Arbeitsrecht
  • Schwerpunkt Erbrecht
  • Schwerpunkt Familienrecht
  • Schwerpunkt Mietrecht
  • Schwerpunkt Privates Versicherungsrecht
  • Schwerpunkt Verkehrsrecht

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Autorecht
  • Baurecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Leasingrecht
  • Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Scheidung
  • Schmerzensgeld- / Schadensersatzrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstraf- und OWi-Recht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Arbeitsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familenrecht im Deutschen Arbeitsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Verkehrsanwälte
  • Autorechtaktuell.de
  • BVSK - Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahzeugwesen e. V.

Publikationen

  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_562_C_07.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_558_C_08.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_411_C_1541_09.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_408_C_1759_08.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/urteil1.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/4S_182_05.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/urteil3.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/2o_194_03.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/2_O_89_07.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/9T_804_06.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/4_StR_251_06.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/4_StR_489_06.pdf

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1968

Selbstdarstellung / Profil

Rechtsanwalt Sven Reissenberger ist seit 1996 mit den Schwerpunkten im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht tätig und ist auch bei der Strafverteidigung behilflich.

Im Verkehrsrecht begleitet RA Reissenberger die Mandantschaft bei der Unfallregulierung vom Unfallereignis bis zur Zwangsvollstreckung gegen die Versicherung nach einem etwaigen Prozess, wenn diese den Schaden nicht rechtzeitig ausgleicht.
Spezialisiert ist RA Reissenberger auf die zügige Geltendmachung aller Schäden, wie z. B. Fahrzeugschaden bzw. Reparaturschaden, Körperschaden, Schmerzensgeld, Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert, Nutzungsausfall, Schadenspauschale, Verbringungskosten, Wertminderung, Entsorgungskosten, Lackierkosten, Haushaltsführungsschaden, entgangener Gewinn, An- und Abmeldekosten). Insbesondere achtet RA Reissenberger zugunsten der Mandantschaft darauf, dass die heute alltäglich und in rechtswidriger Weise vorgenommenen Kürzungen der Versicherer bei der Schadensregulierung gleichwohl gezahlt werden. Hüten Sie sich daher davor, nach einem Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Kontakt zu treten oder gar ein Angebot des Versicherers anzunehmen, da der Versicherer auf gar keinen Fall Ihre Interessen als Geschädigter sondern ausschließlich seine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die sich ausschließen, da der Geschädigte seinen Schaden vollständig ersetzt haben, der Versicherer aber nur so wenig wie möglich zahlen möchte.

In Bußgeldsachen nach Erhalt eines Anhörungsschreibens oder eines Bußgeldbescheides aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes oder wegen zu geringen Abstands zum Vorausfahrenden legt RA Reissenberger Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht. Oftmals gelingt es durch geschicktes Agieren, den Bußgeldvorwurf vollständig aus der Welt zu schaffen, Punkte zu vermeiden oder ein Fahrverbot abzuwenden. Hier ist eine Zweiwochenfrist genauso zu beachten wie im Falle der Zustellung einer Anklageschrift, bspw. wegen des Vorwurfs der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz oder der Fahrerflucht. Sprechen Sie weder mit der Behörde noch mit der Polizei und reichen Sie die Unterlagen möglichst schnell ein.

Im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Reissenberger spezialisiert auf die Erhebung von Kündigungschutzklagen, Abmahnungen, Kündigungen, Prozessvertretung in der Güteverhandlung und im Termin, Verhandlungen zur Erlangung einer hohen Abfindung, außergerichtlich sowie gerichtlich, Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung und die Erwirkung eines Zeugnisses.
RA Reissenberger vertrat und vertritt sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite. Dadurch konnten zum Wohle der Mandanten Erkenntnisse und Einschätzungen gewonnen werden, die RA Reissenberger befähigen, auch die Interessenlage und Vorgehensweise der jeweils anderen Seite zugunsten der eigenen Mandantschaft rechtzeitig zu berücksichtigen und sich darauf einzustellen.

Im Familienrecht berät und vertritt RA Reissenberger die Mandanten vom Beginn der Trennung bis Jahre nach der Scheidung, wenn es um Unterhaltsfragen oder Sorgeentscheidungen geht, und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. RA Reissenberger ist dabei auf die Scheidung, die Einreichung des Scheidungsantrages, Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Hausratsteilung spezialisiert.

Im Mietrecht berät und vertritt RA Reissenberger beim Vorliegen von Mängeln (Nässe, Feuchtigkeit, Schimmel, Geruch, Heizung, Zug, Kälte, Lärm), bei der Wiedererlangung der Kaution, bei der Nebenkostenabrechnung, bei der Räumungsklage wegen Mietverzuges oder wegen unzumutbaren Mietverhaltens sowie wegen unzumutbaren Mietverhaltens, insbesondere Zerrüttung.

In Vertragssachen entwirf und überprüft RA Reissenberger sämtliche Arten von Verträgen und AGB (Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Online-AGB, Arbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag), dabei insbesondere die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen, die oftmals fehlerhaft ist.

In Versicherungssachen überprüft RA Reissenberger ebenfalls die AGB der einzelnen Versicherer, bekämpft Leistungsverweigerungen der Versicherer wegen vermeintlicher Obliegenheitsverstöße und erhebt insoweit Klage.

Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von der Kompetenz von RA Sven Reissenberger durch den Besuch seiner Homepage www.reissenberger.com.


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