Streit um die glühenden Kohlen
Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld

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Grillsportanhängern sollten in erster Linie einen Blick in den Mietvertrag und in die Haus- oder Gemeinschaftsordnung werfen. Wird das Grillen hier ausdrücklich verboten, sollte das Verbot auch eingehalten werden. Ist dort jedoch nichts geregelt, darf im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon grundsätzlich gegrillt werden, solange dadurch niemand gefährdet oder belästigt wird.
Damit es auch in Zukunft mit dem Nachbarn klappt ist es ratsam, die Toleranz der Nachbarn nicht zu überfordern. Der Grill sollte so platziert werden, dass die Nachbarn so wenig wie möglich durch Rauch und Geruch belästigt werden. Grillschluss ist nach der Schallgrenze um 22:00 Uhr. Wer jedoch seine Mitbewohner vorher informiert, hat gute Chancen auf einen harmonischen Grillabend. Bei lärm- und geruchsempfindlichen Nachbarn kann eine Einladung Wunder wirken.







