Herr Jürgen Möthrath,
Fachanwalt Strafrecht Worms
Rankingpunkte: 21421
Adresse [Auf Karte anzeigen]
Herr Jürgen MöthrathJürgen Möthrath
Karl-Ulrich-Str. 3
67547 Worms
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-6241-938000Hotline: +49-179-5219192
Telefax: +49-6241-938008
Qualifikation
- Dozent/in
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachautor
- Lehrbeauftragte/r (siehe Profil)
- Referent/in
- Seminarreferent
- Strafverteidiger/in
Rechtsgebiete
- Arbeitsstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Ausländerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Revision in Strafsachen
- Sexualstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Strafrechtliche Compliance
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsstraf- und OWi-Recht
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- DASV - Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Strafverteidigervereinigung Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. - Vorsitzender
- VdSRA - Verband deutscher Strafrechtsanwälte e.V. - Präsident
- VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. - Fachbereichsleiter
- Wormser Anwaltverein
Publikationen
- Handbuch Straßenverkehrsrecht, Luchterhand Verlag 2002 - Mitautor
- Handbuch Straßenverkehrsrecht, Nomos Verlag 2006 - Mitautor
- LexisNexis Kommentar zum Strafrecht - Mitautor (u.a. Aussagedelikte)
- Verteidigung in der Hauptverhandlung - FernUni Hagen
- Der Umgang mit Fremdgeldern und die Notwendigkeit zur Führung eines Rechtsanwaltsanderkontos - Kammerreport März 2010 der Rechtsanwaltskammer Koblenz
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1963Stundensatz: 250,00 €
Beiträge / Fachartikel
- Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe oder "Schwitzen statt Sitzen"
- Die elektronische Fußfessel – oder „electronic monitoring“ – im Strafvollzug
- Die Pflichten des Rechtsanwalts beim Umgang mit Fremdgeld - Teil 2
- Worauf bei der Vereinbarung von Zeithonorar zu achten ist
- Neue Informationspflichten für Rechtanwälte
- Die Pflichten des Rechtsanwalts beim Umgang mit Fremdgeld - Teil 1
- Schadenwiedergutmachung im Rahmen der Bewährungsauflage kann als Werbungskosten bei der Steuer abgezogen werden
- Anwendbarkeit des § 24a StVG bei Mischkonsum
Selbstdarstellung / Profil
Rechtsanwalt (seit 1992) und Fachanwalt für Strafrecht (seit 1997), mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Im Bereich Steuerstrafrecht Inhaber eines Lehrauftrages an der Fachhochschule Worms. Daneben für die FernUni Hagen und Zorn Seminare im Bereich der Weiterbildung zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Strafrecht tätig.
Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Koblenz sowie Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Koblenz.
Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. und Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte VdSRA e.V.
Als Autor unter anderem zum Fahrerlaubnisrecht, sowie zum Straf- und Strafprozessrecht tätig.









