Herr Fenimore v. Bredow, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht Köln
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Herr Fenimore v. BredowDomernicht v.Bredow Wölke
Bismarckstr. 34
50672 Köln
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-221-283040Telefax: +49-221-2830416
Qualifikation
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt
- Referendarausbilder/in
- Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Spezialist für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete
- Allgemeines Gleichbehandlungsrecht (AGG)
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsrecht
- Behindertenrecht
- Berufungen Zivilrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Erbrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mutterschutzrecht
- Sozialrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- DASV
- DAV
- VdAA
Publikationen
- Handelsblatt
- Personal
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1964Stundensatz: 150,00 €
Beiträge / Fachartikel
- Bundesarbeitsgericht zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen Bevollmächtigten
- BAG: Ältere Mitarbeiter dürfen im Sozialplan benachteiligt werden
- LAG Köln: Gewerkschaft GNZB nicht tariffähig
- Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit/ Keine Urlaubsvergütung, wenn kein Urlaub gewährt wurde
- Änderungsvorbehalt in „alten“ Arbeitsverträgen
- LAG Köln: Falschetikettierung von Fleischwaren kann zu fristloser Kündigung führen
- Bundesarbeitsgericht zur Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD
- Bundesarbeitsgericht: Mithören von Telefongesprächen - Beweisverwertungsverbot
- Stückelung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zulässig
- Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen
- „Krank feiern“ und „blau machen“ – ein Kündigungsgrund?
- Verdachtskündigung wirksam - langjährig beschäftigte Mitarbeiterin durfte fristlos gekündigt werden
- Die Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsalltag
- Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf wendet EU-Recht auf Bundesurlaubsgesetz an
- Arbeitnehmerfreundliches Urteil aus Brüssel – Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht nehmen konnte
- Befristete Arbeitsverträge – Arbeitsform der Zukunft?
- Ein kurzer Überblick zur Arbeitnehmerhaftung
Selbstdarstellung / Profil
Seit 1995 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Die eigene Kanzlei habe ich 1999 in Köln gemeinsam mit meinem Partner Rechtsanwalt Christoph Domernicht gegründet. Seit 2001 sind wir Fachanwälte für Arbeitsrecht.







