Herr Michael Henn, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Erbrecht Stuttgart
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Herr Michael HennDr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Theodor-Heuss-Straße 11
70174 Stuttgart
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-711-305893-0Telefax: +49-711-305893-11
Qualifikation
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Rechtsanwalt
- Testamentsvollstrecker
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Betreuungsrecht
- Erbrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mutterschutzrecht
- Testamentsvollstreckung
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. (dvvb)
- Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA)
- Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Familien- und Erbrecht (DANSEF)
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1958Beiträge / Fachartikel
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zur Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten NPD-Anhängers
- Bundesarbeitsgericht zu Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
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- Bundesarbeitsgericht zu „Andere Abmachung“ nach Ablauf des Tarifvertrages
- Bundesarbeitsgericht: Rauchen in Berliner Gaststätten ist weiterhin untersagt
- Urlaubsplanung sorgt häufig für betrieblichen Streit - Bundesurlaubsgesetz regelt Ansprüche der Arbeitnehmer
- Nutzung einer fremden Zutrittskarte rechtfertigt nicht den Ausspruch einer außerordentlichen oder hilfsweisen ordentlichen Kündigung
- Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen bei Arbeitslosengeld II kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten
- Kein Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Volksverhetzung durch Toilettenschmierereien
- Teures Vergnügen für einen Verein - Vorstand bestätigt Überstundenliste ohne Prüfung
- Landgericht Coburg zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht für siebenjährige Kinder
- Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeberische Beschränkung auf "Ehedoppelname" mit dem Grundgesetz vereinbar
- Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug
- Bei Untreue zum Nachteil des Nachlasses erhält ein Nachlasspfleger keine Vergütung
- LAG München zu den Zugangsvoraussetzungen einer Kündigung
- Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrente/Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
- Ehegatten haften gemeinschaftlich bei Überziehung eines gemeinsamen Familienkontos
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zur Herabstufung einer Führungskraft der Ebene 4 bei der Daimler AG
- Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
- Bundesarbeitsgericht zur Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnwucher
- Leitung eines Ordnungsamtes ist ausschließlich Beamten und Beamtinnen vorbehalten
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kindertagesstätten
- Nicht jede Schenkung löst auch Pflichtteilsergänzungsansprüche aus
- Arbeitgeber kann in besonderen Einzelfällen die sofortige Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen
- Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich zulässig
- Arbeitsgericht Berlin: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig
- Fristlose Kündigung einer Verkäuferin wegen 0,59 €?
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- Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
- BAG übernimmt EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Pfändung eines Pflichtteilsanspruches nach dem Erbfall
- Sachgrundlose Befristung und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
- DRK Blutspendedienst West unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm – Außerordentliche Kündigung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden nicht möglich
- Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund ist tariffähig
- BAG zu Verzicht auf Lohnansprüche bei Betriebsübergang
- Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt sittenwidrigen Lohn im Einzelhandel
- Kein Anspruch auf Ersatzleistungen, wenn der Arbeitsvertrag nicht vorsieht, dass ein Arbeitnehmer umfassend wie ein Gewerkschaftsmitglied zu behandeln ist
- Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit auch für Teilzeitkräfte
- Arbeitnehmer können sich nach selbst ausgesprochener Kündigung später nicht auf deren Unwirksamkeit berufen
- Dienstwagennutzung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
- Bei Ablehnung des Vorstellungsgesprächs durch Bewerber keine Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung
- Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich sind zu berücksichtigendes Einkommen
- Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts
- Sonderkündigungsrecht bei Krankenversicherung bei Beitragserhöhung bei Beitritt
- Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht
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- Einbehaltung von “Kittelgeld” ist unwirksam, wenn Pfändungsgrenze unterschritten wird
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- Verhaltensbedingte Kündigung wegen Zuhälterei ist wirksam
- Geliebtentestamente nicht grundsätzlich „sittenwidrig“
- Betriebsrentenanpassung im Konzern
- Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz eines Einzelunternehmers
- Entlohnung bei Rufbereitschaft im Öffentlichen Dienst
- Geldschenkungen und Vermächtnisse können Kindergeldansprüche gefährden
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- Diskriminierung wegen des Alters – Anspruch auf Entschädigung
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- Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001
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- Entgeltfortzahlung auch bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall?
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- Kurzarbeit – Wort des Jahres 2009 ?
- Arbeitnehmer müssen sich Fristversäumnisse ihrer Prozessbevollmächtigten im Arbeitsgerichtsprozess zurechnen lassen
- Bundesarbeitsgericht fällt Urteil zur Unterschriftsleitung in „Textform“ durch den Betriebsrat
- Bundesarbeitsgericht fällt Urteil zur Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen
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- Rechtsschutzversicherung muss auch bereits bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers eintreten
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Selbstdarstellung / Profil
Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:
Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen
Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht
Betreuungsrecht
Vorsorgerecht, insbesondere Vorsorgevollmachten
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung.
Ich bin seit nunmehr 15 Jahren in diesen Bereichen tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.
Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.
Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beratung voraussichtlich entstehen.
Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.
Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.









