Herr Martin Weispfenning, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Familienrecht Nürnberg
Adresse [Auf Karte anzeigen]
Herr Martin WeispfenningDr. Scholz & Weispfenning
Königstorgraben 3/II
90402 Nürnberg
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-911-24437-16Telefax: +49-911-244377-99
Qualifikation
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachautor
- Rechtsanwalt
Rechtsgebiete
- Ehe- und Familienrecht
- Erbrecht
- Seniorenrecht
- Unterhaltsrecht
- Zugewinnausgleich
ausländische Rechtsgebiete
- Internationales Familienrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutsche Anwalts-,Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
- Deutscher Anwaltverein
Publikationen
- Sterben macht Erben,Leitfaden durch das Erbrecht,Kastner Verlag,Juristischer Fachverlag
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1968Beiträge / Fachartikel
- Kein Kindernachzug bei künstlicher Befruchtung in Indien
- Bundessozialgericht: Regelung zur Berechnung des Elterngeldes nach einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug verfassungsgemäß
- BGH: Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts
- Kinder aus erster und zweiter Ehe beim Unterhalt gleichberechtigt
- Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Scheidung/Bundestag beschließt Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
- Haftung für gemeinsame Bankdarlehen wird durch die Scheidung nicht aufgehoben
- Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus Lebens- oder Rentenversicherungen
- Befristung des Unterhaltsanspruchs vor der Vollendung des 3. Lebensjahres
- Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung nach Artikel 7 FamRÄndG
- Berufsausbildung muss zielstrebig betrieben werden, sonst entfällt der Kindergeldanspruch
- BGH stärkt mit erstem Grundsatzurteil nach dem neuen Unterhaltsrecht die unterhaltsverpflichteten Ehemänner
- Nach der Scheidung – Betreuungs-/Wechselmodelle für den Aufenthalt der Kinder nicht zulässig
- Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur "künstlichen Befruchtung"
- Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung
- Bundesrat genehmigt Reform des Versorgungsausgleichs
- Kammergericht Berlin stärkt Unterhaltsberechtigung des betreuenden Elternteils
- Behinderte volljährige Kinder und Kindergeldanspruch
- Bundestag beschließt Neuordnung des Versorgungsausgleichs
- Kürzung des Kindergeldes in Deutschland bei im Ausland?
- BGH stärkt erstmalig Rechte der Männer bei Eheverträgen/Unterhaltsverpflichtung darf nicht in die Sozialhilfe führen
- Eltern bei der Namensgebung ihrer Kinder weitgehend frei - BGH stärkt Namensgebung durch die Eltern
- Bundesgerichtshof wendet neues Unterhaltsrecht für Geschiedene konsequent an
- Das Erbrecht-ABC Teil 2 (L-Z)
- Das Erbrecht-ABC Teil 1 (A-K)
- Kinder sollen besser geschützt werden/Familiengericht kann demnächst früher eingreifen
- Kindergartenkosten im laufenden Kindesunterhalt enthalten
- Neues Unterhaltsrecht orientiert sich am Kindeswohl/ Geschiedene müssen mehr Eigenverantwortung tragen
- Eheverträge begrenzen Risiken für den Fall der Scheidung - Unternehmern droht gar häufig die Insolvenz
- Neues Unterhaltsrecht ab dem 01. Januar 2008 - Geschiedene müssen nun mehr Eigenverantwortung tragen
- Eheverträge begrenzen Unternehmerrisiken im Falle der Scheidung - Zugewinnausgleichsansprüche können Unternehmer in Bedrängnis bringen
- Einmaliger Seitensprung reicht für Scheidungsantrag nicht aus - Zerrüttungsprinzip für Scheidungsantrag maßgeblich
- Neue Unterhaltsrichtsätze seit dem 01. Juli 2007
- Das Vermögen in der Familie behalten - Hohe Erbschaftsteuern lassen sich vermeiden
Selbstdarstellung / Profil
Seien Sie herzlich willkommen auf meiner Homepage.
Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und nahezu ausschließlich im Familienrecht sowie im Erbrecht tätig.
Ich arbeite nach zwei Prinzipien:
Zum einen nehme ich mir die Zeit für Sie, um die Probleme des Falles und seine Facetten in allen tatsächlichen Einzelheiten zu erfassen.
Zum anderen bin ich als Geschäftsführer und Landesregionalleiter Bayern der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF) sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein mit der Fortentwicklung der familienrechtlichen Gesetzgebung befasst, die besonders durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH immer wieder neu vorgenommen wird.
Da ich innerhalb der Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Scholz & Weispfenning tätig bin, steht Ihnen auch das Experten-Know-How meiner Partner z. B. auf den Gebieten des Steuerrechts und des Gesellschaftsrechts zur Lösung Ihrer familienrechtlichen oder erbrechtlichen Probleme zur Verfügung.
Darüber hinaus verfüge ich über bewährte Beziehungen zu Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien und Unternehmen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung und bei Erbauseinandersetzungen.
Mein Ziel ist immer, zunächst zu versuchen, eine einvernehmliche und außergerichtliche Regelung unter den Parteien herbeizuführen. Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt deshalb in der Ausarbeitung von Verträgen und letztwilligen Verfügungen in den Bereichen des Familien- und Erbrechts unter Berücksichtigung steuerlicher und unternehmerischer Aspekte. Dabei kommt mir wieder die Einbindung in die Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Scholz & Weispfenning und die dort praktizierte interdisziplinäre Zusammenarbeit im Hinblick auf die zu regelnden steuerlichen und unternehmerischen Aspekte zugute.
Gerne stehe ich für Sie im Rahmen eines ersten unverbindlichen Gespräches telefonisch oder nach Vereinbarung eines Besprechungstermins zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, hier anzurufen oder mich anderweitig zu kontaktieren. Ich garantiere zeitnahe Rückmeldung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich gerne auch bereit bin, die anwaltliche Vertretung an von mir aus auswärtigen Gerichten zu übernehmen.







